Abschläge witterungsbedingt anpassen?
Mit Verweis auf den womöglich „kältesten Winter aller Zeiten“ hatte e:veen seine Kunden informiert, die Abschlagszahlungen anzuheben. Der Marktwächter hat eine Unterlassungserklärung erzielt. e:veen hatte gegenüber Kunden seinen Fehler bereits eingestanden und die Anschreiben für gegenstandslos erklärt.